Details

Klas, Benedikt
Grenzen der Erhebung und Speicherung allgemein zugänglicher Daten
OlWIR
978-3-939704-73-7
1. Aufl. 2012 / 79 S.
Monographie/Dissertation

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Kurzbeschreibung

Reihe: Beiträge zum Informationsrecht. Band: 2

Art. 5 Abs. 1 GG schützt ausdrücklich das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber in verschiedenen Vorschriften des BDSG, aber auch in anderen Gesetzen besondere Privilegierungen gewährende Erlaubnisnormen zur Erhebung und Verarbeitung allgemein zugänglicher Daten aufgenommen. Diese haben jedoch seit ihrem Bestehen Kritik von Datenschützern erfahren, die sie als zu weitreichend bezeichnen und sie für weder verfassungsrechtlich erforderlich noch für vereinbar mit einem konsequenten Datenschutz halten. Diese Kritik hat mit der zunehmenden Digitalisierung der Gesellschaft zugenommen, da durch die nahezu flächendeckende Verbreitung des Internet immer mehr Daten - jedenfalls faktisch - allgemein zugänglich werden.

Der Autor stellt dar, wie der Begriff der "allgemein zugänglichen Daten" in den derzeit bestehenden, größtenteils noch aus dem Vor-Internet-Zeitalter stammenden rechtlichen Regelungen verwendet wird. Hierbei wird insbesondere die Verwendung des Begriffes im BDSG erörtert, der Zugang zu Daten aus allgemein zugänglichen Quellen nach dem Grundgesetz beleuchtet und aufgezeigt, wie nach weiteren Normen mit solchen Daten umgegangen werden soll. Sodann wird auf die Erlaubnisnorm des § 28 Abs. 1 Nr. 3 BDSG unter dem Blickwinkel der Anforderungen des analogen Zeitalters eingegangen, um die damaligen Aufgaben der Norm zu beleuchten. Nach dieser Analyse der Ausgangslage widmet sich die Arbeit der allgemeinen Zugänglichkeit von Daten in der digitalen Gesellschaft. Die Entwicklung hin zu einer Omnipräsenz und -verfügbarkeit allgemein zugänglicher Daten wird nachgezeichnet und die sich daraus ergebenden Auswirkungen für den Datenschutz im Kontext von Informationsgesellschaft und Web 2.0 werden herausgearbeitet.